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   OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 7/22   

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OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 7/22 (https://dejure.org/2023,1506)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31.01.2023 - 2 A 7/22 (https://dejure.org/2023,1506)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31. Januar 2023 - 2 A 7/22 (https://dejure.org/2023,1506)
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    StAG § 10 Abs. 1 S. 1; StAG § 8 Abs. 1
    Initiativ- und Mitwirkungsobliegenheit des Einbürgerungsbewerbers im Hinblick auf die Klärung seiner Identität; Nachweis seiner Identität durch sonstige Beweismittel (z.B. Zeugen)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10

    Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte;

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 7/22
    [Vgl. BVerwG, Urteil vom 1.9.2011 - 5 C 27.10 - BVerwGE 140, 311] Die Voraussetzungen für die Klärung der Identität müssen so ausgestaltet sein, dass es bis zur Grenze der objektiven Möglichkeit und subjektiven Zumutbarkeit mitwirkenden Einbürgerungsbewerbern auch dann möglich bleibt, ihre Identität nachzuweisen, wenn sie sich in einer Beweisnot befinden, etwa weil deren Herkunftsländer nicht über ein funktionierendes Personenstandswesen verfügen oder ihre Mitwirkung aus Gründen versagen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, oder weil diese als schutzberechtigte Flüchtlinge besorgen müssen, dass eine auch nur gleichsam technische Kontaktaufnahme mit Behörden des Herkunftslandes Repressalien für Dritte zur Folge hätte.

    [Vgl. BVerwG, Urteil vom 1.9.2011 - 5 C 27.10 - BVerwGE 140, 311] Ein Übergang von einer Stufe zu einer nachgelagerten Stufe ist nur zulässig, wenn es dem Einbürgerungsbewerber trotz hinreichender Mitwirkung nicht gelingt, den Nachweis seiner Identität zu führen.

  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 36.19

    Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 7/22
    [Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2020 - 1 C 36/19 - BVerwGE 169, 269] Den Nachweis seiner Identität hat der Einbürgerungsbewerber zuvörderst und in der Regel durch Vorlage eines Passes, hilfsweise auch durch einen anerkannten Passersatz oder ein anderes amtliches Identitätsdokument mit Lichtbild (z.B. Personalausweis oder Identitätskarte) zu führen.

    [Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2020 - 1 C 36/19 - BVerwGE 169, 269].

  • OVG Saarland, 10.06.2010 - 2 A 13/10

    Staatenloser aus Syrien - Erteilung eines Reiseausweises

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 7/22
    [Vgl. dazu den Bericht des Auswärtigen Amtes über die Lage in der Arabischen Republik Syrien vom 13.11.2018, S. 19 f.; sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.6.2010 - 2 A 13/10 -, juris] Inwieweit derartigen Bescheinigungen im deutschen Rechtsverkehr Beweiswert zukommt, braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - 19 E 561/20

    Klärung der Identität eines Ausländers als Vorasussetzung für die Einbürgerung in

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 7/22
    [Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 11.3.2021 - 19 E 561/20 -, juris] Die oben erwähnte, bis zur Grenze der objektiven Möglichkeit und subjektiven Zumutbarkeit reichende umfassende Initiativ- und Mitwirkungsobliegenheit [Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 13.5.2022 - 19 E 64/22 -, juris] des Einbürgerungsbewerbers bei der Klärung seiner Identität würde leerlaufen, wenn man diesem ohne irgendwelche eigene Bemühungen oder Versuche, seine Identität nachzuweisen, gestatten würde, sich sogleich zum Nachweis seiner Identität sonstiger Beweismittel zu bedienen.
  • OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 D 73/21

    Pkh-Beschwerde, Einbürgerung, Hinnahme von Mehrstaatigkeit, fehlender

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 7/22
    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 31.10.2022 - 2 A 275/21 - und vom 15.7.2021 - 2 D 73/21 -, juris].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2022 - 19 E 64/22

    Mitwirkungsobliegenheiten eines Einbürgerungsbewerbers im Hinblick auf die

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 7/22
    [Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 11.3.2021 - 19 E 561/20 -, juris] Die oben erwähnte, bis zur Grenze der objektiven Möglichkeit und subjektiven Zumutbarkeit reichende umfassende Initiativ- und Mitwirkungsobliegenheit [Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 13.5.2022 - 19 E 64/22 -, juris] des Einbürgerungsbewerbers bei der Klärung seiner Identität würde leerlaufen, wenn man diesem ohne irgendwelche eigene Bemühungen oder Versuche, seine Identität nachzuweisen, gestatten würde, sich sogleich zum Nachweis seiner Identität sonstiger Beweismittel zu bedienen.
  • OVG Saarland, 31.10.2022 - 2 A 275/21

    (Anforderungen an das in VwGO § 124a Abs 4 S 4, Abs 5 S 2 geforderte

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 7/22
    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 31.10.2022 - 2 A 275/21 - und vom 15.7.2021 - 2 D 73/21 -, juris].
  • VG Hamburg, 17.01.2024 - 19 K 1924/23

    Zur Einbürgerungsvoraussetzung der Identitätsklärung (erfolglose Klage eines

    Können verbleibende Zweifel an der Richtigkeit der angegebenen Personalien nicht ausgeräumt werden, so trägt der Einbürgerungsbewerber die diesbezügliche Feststellungslast (vgl. OVG Saarlouis, Urt. v. 31.1.2023, 2 A 7/22, juris Rn. 13).

    Die dargelegte, bis zur Grenze der objektiven Möglichkeit und subjektiven Zumutbarkeit reichende umfassende Initiativ- und Mitwirkungsobliegenheit des Einbürgerungsbewerbers bei der Klärung seiner Identität würde leerlaufen, wenn man diesem ohne irgendwelche eigene Bemühungen oder Versuche, seine Identität nachzuweisen, gestatten würde, sich sogleich zum Nachweis seiner Identität sonstiger Beweismittel zu bedienen (vgl. OVG Saarlouis, Urt. v. 31.1.2023, 2 A 7/22, juris Rn 14).

    Im Übrigen entfällt selbst bei anerkannten Flüchtlingen die Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit nicht; dabei gehört insoweit gegebenenfalls auch eine erforderliche persönliche Vorsprache des Einbürgerungsbewerbers bei der zuständigen Auslandsvertretung zu den grundsätzlich objektiv gerechtfertigten und daher zumutbaren Verfahrensanforderungen (vgl. OVG Saarlouis, Urt. v. 31.1.2023, 2 A 7/22, juris Rn 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2023 - 19 A 4347/19

    Einbürgerung; Identität; Reisepass; Mitwirkungspflicht; Flüchtling;

    BVerwG, Urteil vom 23. September 2020 - 1 C 36.19 -, BVerwGE 169, 269, juris, Rn. 16 ff.; OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Mai 2023 - 19 A 1747/21 -, juris, Rn. 5, vom 16. August 2022 - 19 A 735/21 -, juris, Rn. 9, vom 17. Mai 2022 - 19 A 1232/21 -, juris, Rn. 14, und vom 8. September 2021 - 19 A 2475/19 -, juris, Rn. 22; OVG Saarland, Urteil vom 31. Januar 2023 - 2 A 7/22 -, juris, Rn. 13; OVG Schl.-H., Urteil vom 20. April 2021 - 4 LB 7/20 -, juris, Rn. 37; VG Mainz, Urteil vom 25. März 2022 - 4 K 476/21.MZ -, Asylmagazin 2022, 176, juris, Rn. 38 f.; VG Bremen, Urteil vom 24. Januar 2022 - 4 K 461/20 -, juris, Rn. 32; zweifelnd VG Stuttgart, Urteil vom 30. Juni 2022 - 4 K 176/21 -, juris, Rn. 29 f.

    OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Januar 2023 - 18 A 1695/22 -, DVBl. 2023, 689, juris, Rn. 5 ff. (zu § 5 AufenthV), vom 13. Dezember 2019 - 19 A 4615/18 -, juris, Rn. 2, und vom 26. Februar 2018 - 19 E 546/17 -, juris, Rn. 4; OVG Saarland, Urteil vom 31. Januar 2023, a. a. O., Rn. 13 f.

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